Der Reformstudiengang Medizin ist ja wirklich eine feine Sache: Nicht nur, dass man von Anfang an patientennah lernen kann, die Fächertrennung zwischen Grundlagen- und „echten“ Fächern komplett aufgehoben ist und dass man alle Inhalte anhand von Patientenfällen erarbeitet; nein, das ist bei weitem nicht genug, jede Woche warten neben i.d.R. zwei Seminare und einer Übung auch ein Praktikum auf den motivierten Studenten, bei dem man an mal einen Abstecher in den pathologischen Sektionssaal (Merke: Frische Leichen!), viel häufiger in den anatomischen Präpariersaal (Merke: Alte Formalinleichen!) und sonst an alle möglichen anderen Orte unternimmt. So machte ich mich heute in alle Frühe auf den Weg ans andere Ende der Stadt zum dortigen Campus der Uni und besuche das dortige Labor (als ob es das nicht auch an einem näheren Campus gäbe).
Was soll man sich nun also unter „Labor“ vorstellen? Forschergruppen in Vollvermummung, doppelt-isolierte Hochinfektions-Kammern oder Rattenkäfige bis unter an die Decke? Nein, nein, ich meine das stinknormale Krankenhauslabor, wo geschaut wird, ob was mit Lieschen Müllers Blutoder Opa Alfreds Urin nicht stimmt. Also kurz gesagt der langweiligste Ort im ganzen Haus (mal abgesehen vom Raum der Stille), wo von früh bis spät eine Maschinenarmee laut ratternd Blutproben testet und eine Heerschar von MTAs damit beschäftigt ist, diese auch ausreichend mit Material zu füttern. Dort soll es sogar Ärzte geben. Munkelt man. Aber welchen Tätigkeiten die dort nachgehen sollten, weiß ich auch nicht.
Jedenfalls erwartete uns heute ein neben einem Sightseeing im Labor mit leidenschaftlichen Erklärungen der Funktionsweise der vielen Maschinen, einer Blutabnahme- und einer Blutzucker-Übung auch ein Vortrag über einige theoretische Grundlagen der Labormedizin. Da wurde einiges über mathematische Hintergründe einzelner Testverfahren erzählt aber auch ganz nebenbei ein erstaunlicher oder besser gesagt: unerhörter Teil des deutschen Rechtssystem erörtert; ich will es mal an einem konkreten Beispiel erörtern:
Assistenzärztin Monika, Mutter zweier Rabauken im Alter von sechs und neun Jahren, arbeitet im Schichtsystem auf einer x-beliebigen Station eines x-beliebigen Krankenhauses in Deutschland und nimmt in Ermangelung eines PJlers jeden Morgen routinemäßig um die zwanzig Blutproben von ihren Patienten ab. Das geht auch die ersten Jahre gut, Monika macht das ja dauernd, aber heute geschieht ihr ein Malheur: Sie sticht sich an der Nadel, mit der sie eben noch Patientenblut abgenommen hat. Und zwar nicht nur ein wenig Gepiekse, sondern schön in den Arm. Hört sich zunächst nicht unbedingt tragisch an, der Schmerz lässt ja auch schnell nach, aber wer weiß: Vielleicht hat Herr Krawuttke ja Hepatitis B? Oder gar C? Oder wer weiß, vielleicht auch HIV?
Aber Monika behält einen klaren Kopf, sie erinnert sich, dass sie damit zum D-Arzt muss, der dann etwas von ihrem Blut abnehmen und schauen kann, ob sie sich infiziert hat. Im Falle von HIV dauert das aber gern mal zwei Monate, ehe das Ergebnis da ist. Jetzt sagt ihr der D-Arzt, dass er noch ein Blutprobe von Herrn Krawuttke bräuchte, denn wenn dieser tatsächlich Überträger ist, könnte man auch aufgrund der großen Zahl der im Kreislauf zirkulierenden Erreger dank eines Schnelltest schon nach wenigen Stunden ein Ergebnis erwarten. Sollte dieses positiv sein, ist das auch kein großes Problem, denn so schnell nach der Infektion kann man den Ausbruch von AIDS mit hoher Sicherheit verhindern.
Also rennt Monika wieder schleunigst auf Station und will von Herrn Krawuttke eine Blutprobe entnehmen. In dieser besonderen Situation ist sie laut Gesetz verpflichtet, den Patienten über den Zweck dieser Blutabnahme aufklären. Gewissenhaft wie sie ist, macht Monika auch das. Aber dann kommt der Hammer: Herr Krawuttke macht von seinem gesetzlich untermauerten Recht Gebrauch, diese Blutabnahme zu verweigern – und Monika kann nichts machen. Wenn sie jetzt gegen seinen Willen doch ein wenig Blut aus den Adern saugt und dieses zur Untersuchung einschickt, kann sie sogar verklagt werden. Und das nur, weil Herrn Krawuttke der Ausbruch einer tödlich endenden Krankheit bei seiner Ärztin lieber ist, als mal eben gepiekst zu werden.
Tolles Rechtssystem. Für mich ist aber eines klar: Wenn ich jemals in diese Lage kommen sollte und der Patient die Blutabnahme verweigert, würde ich ihn ganz bestimmt mit genügend Dormicum vollpumpen, um an sein beschissenes Blut zu kommen – und wenn ich dafür in den Knast ginge. Immerhin wär ich dann gesund.
Current mood: Kopfschütteln
Currently listening to: Tying Tiffany - Wake up


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